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Name Mag. Eva Gatschelhofer, CEFA
E-Mail
Beruf Vermögensberaterin
Erfahrung 25 Jahre
Telefon 0043 676 32 96 503
Eva Gatschelhofer

Sie haben Fragen an mich?

Ausbildung

Vermögensberaterin und Trainerin aus Leidenschaft

1993-2000

BWL

KFU Graz

Studium Betriebswirtschaftslehre, KFU Graz

2002

CEFA-Diplom

Österreichische Bankwissenschaftliche Gesellschaft

ÖVFA Lehrgang für Finanzanalysten und Portfoliomanager, Österreichische Bankwissenschaftliche Gesellschaft (CEFA-Diplom)

2014

Train the Trainer

WIFI Steiermark

Train the Trainer Ausbildung, WIFI Steiermark

1998

Internationales Projektmanagement

KFU Graz

Universitätslehrgang Internationales Projektmanagement KFU, Graz

2009

Zertifizierung Gerichtssachverständige

Österreichische Bankwissenschaftliche Gesellschaft

Zertifizierung als allgemein beeidete, gerichtlich zertifizierte Sachverständige für die Fachbereiche Bank- und Börsenwesen, Kreditwesen, Vermögensberatung, Wertpapiergeschäfte, Fondsgeschäfte inkl. Beratung und Abwicklung
(Link Gerichtssachverständigenliste)

Bisherige und aktuelle Tätigkeiten

In Vermögensfrage DIE richtige Ansprechpartnerin

1999–2005

Dachfondsmanagement

Steiermärkische Sparkasse

2005–2007

Produktmanagement

ARICONSULT

Seit 2008

Gewerbliche Vermögensberaterin

Derzeit

Stv. Fachverbandsanwältin

Ehrenschiedsgerichts des Fachverbandes Finanzdienstleister

Gutachtenserstellung als allgemein beeidete, gerichtlich zertifizierte Sachverständige in den genannten Fachgebieten
(Link Ehrenschiedsgericht)

Seit 2010

Trainerin im Bereich Vermögensberatung

seit 2012

Interne Revision bzw. Compliance

Verschiedene Wertpapierfirmen

Durchführung der Internen Revision bzw. Compliance in mehreren Wertpapierfirmen

Derzeit

Gutachtenserstellung

Gutachtenserstellung als allgemein beeidete, gerichtlich zertifizierte Sachverständige in den genannten Fachgebieten

Tätigkeitsschwerpunkte

Vermögensberaterin und Trainerin aus Passion.

Vermögensberatung

in den Bereichen Finanzierung und Veranlagungen


Versicherungs-vermittlung

für private und betriebliche Vorsorge


Unternehmens-beratung

Finanzplanung und Compliance


Trainerin

im Bereich Vermögensberatung und Versicherungsberatung


Gerichtsgutachten

und Privatgutachten für die eingangs genannten Bereiche


Interne Revision

bzw. Compliance


Impressum

Einzelunternehmen Mag. Eva Maria Gatschelhofer, CEFA

Einzelunternehmen Mag. Eva Maria Gatschelhofer, CEFA

Gegenstand des Unternehmens ist die Gewerbliche Vermögensberatung gem. § 94 Z. 75 GewO 1994 (GISA 19145334), die Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gem. § 94 Z. 78 GewO 1994 (GISA 19326016) sowie die Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation gem. § 94 Z. 74 GewO 1994 (GISA 19185378).
Eintragung im Register überprüfbar: www.bmwfw.gv.at
Gewerberegisterauszug/Beschwerdemöglichkeit: www.bmwfw.gv.at

Aufsichtsbehörde: Mitglied der steierischen Wirtschaftskammer. Es gelten die Vorschriften und Richtlinien der Finanzmarktaufsicht.
Die FinanzAdmin ist mein gemäß WAG 2018 konzessionierter Partner im Rahmen der Beratung über und Vermittlung von Finanzinstrumenten. In diesem Tätigkeitsbereich ist Mag. Eva Gatschelhofer ein Erfüllungsgehilfe der FinanzAdmin gemäß § 1313a ABGB und wird im Namen und Auftrag sowie auf Rechnung der FinanzAdmin tätig.

UID Nr. ATU 64998578
Sitz des Unternehmens: Einspinnergasse 1/3, 8010 Graz
Tel.: 0676 32 96 503
E-Mail:
Website: www.gatschelhofer.at

Der gesamte Inhalt dieser Website ist urheberrechtlich geschützt und dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Finanz- Versicherungs- oder Unternehmensberatung dar. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität oder ständige Verfügbarkeit der dargestellten Information übernommen. Allfällige Schäden, die durch den Gebrauch der Website gegenüber Dritten entstehen, begründen keine Haftung des Erstellers. Die Aufnahme von Links bedeutet keine Identifikation mit dem Inhalt der verlinkten Seiten und Aneignen des Inhaltes.

Nachhaltigkeit

Liebe Kunden,

"Nachhaltigkeit geht uns alle an. Sie ist das Bewusstsein, die natürlichen Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser und gesunde Luft zu bewahren und den Klimawandel so schnell und so weit wie möglich zu begrenzen. Sämtliches Handeln ist ganzheitlich auf diese Ziele auszurichten, um jetzige und nachfolgende Generationen vor Schaden zu schützen und ihnen eine lebenswerte Welt zu bieten bzw. zu hinterlassen.

Zur Zielerreichung müssen nicht nur Staatengemeinschaften und Einzelstaaten sowie ihre Regierungen, Institutionen und Bürger beitragen, sondern auch Unternehmen aus allen Wirtschafts- und Dienstleistungsbereichen.

Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten zum Thema Nachhaltigkeit u.a. die sogenannte Offenlegungsverordnung und die Taxanomieverordnung erlassen, die auch uns als Vermögensberater treffen. Darin werden unter dem Kürzel „ESG“ drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung.

Ich nehme das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und werde diese ab 02.08.2022 rechtlichen Verpflichtungen in enger Zusammenarbeit mit meinem Haftungsdach FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH erfüllen.

Im Beratungsprozess werde ich im Zuge jeder Beratung und/oder Vermittlung erheben, ob bei den Finanzinstrumenten Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollen oder auch nicht. Wenn die Berücksichtigung nachhaltiger Finanzinstrumente gewünscht wird, so stehen eine Vielzahl von Finanzinstrumenten mit unterschiedlicher Ausrichtung zur Verfügung:

Diese, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigenden Finanzinstrumente werden in 3 Kategorien unterteilt:

Kategorie A: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Taxonomieverordnung).
Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Tätigkeit ein solches Finanzinstrument zumindest einem Umweltziel dient und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leistet, die wirtschaftliche Tätigkeit nicht gleichzeitig zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt, die wirtschaftliche Tätigkeit unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (betrifft Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Leitsätze in der Unternehmensführung etc.), sowie dabei die entsprechenden technischen Vorgaben, die an Kennzahlen gemessen werden, eingehalten werden (z. B. Schwellenwerte für Emissionen oder CO2-Fußabdruck).

Darüber hinaus nennt die Taxonomieverordnung 6 Umweltziele, nämlich
  • den Klimaschutz
  • die Anpassung an den Klimawandel
  • die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • den Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme

Kategorie B: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Offenlegungsverordnung).
Innerhalb der Kategorie B, also bei Finanzinstrumenten gemäß Offenlegungsverordnung ist zu unterscheiden in Produkte gemäß
  • Art 8 (auch „hellgrün“ genannt) und
  • Art 9 (auch „dunkelgrün“ genannt).

Bei Produkten gemäß Art 8 werden diese ökologischen und sozialen Kriterien berücksichtigt und bei Art 9 wird in Firmen investiert, die explizit diese Nachhaltig-keitsziele verfolgen.

Diese Nachhaltigkeitsaspekte können bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden. Hierzu ist aber zu bedenken, dass kein Finanzinstrument zu 100% den Erfordernissen der Art 8 oder Art 9 entsprechen, sondern nur zu einem gewissen Mindestprozentsatz

Kategorie C: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren, die nicht den Kategorien A und B entsprechen, die aber verschiedene nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.

Da wir bei den Kennzeichnungen ausschließlich auf die Angaben der Produkthersteller und externer Softwarelieferanten angewiesen sind, ist es uns selbst nicht möglich, diese Angaben aufgrund eigener Recherchen zu überprüfen.

Diese Nachhaltigkeitsaspekte kann bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden. Im Zuge der Beratung berücksichtige ich diese Präferenzen grundsätzlich bezogen auf das gesamte Portfolio.

Es ist daher möglich bei einem einzelnen Finanzinstrument in den Kat. A und B zum Beispiel jeweils einen prozentuellen Mindestanteil zu wünschen, bei einer Berücksichtigung des Gesamtportfolios wird jedoch nur eine geringere prozentuelle Gewichtung möglich sein.

Bei den Finanzinstrumenten gemäß der Kat. C erfolgt eine Berücksichtigung nicht in prozentuellen Mindestwerten, sondern nur, ob ein Finanzinstrument diese Ziele berücksichtigt oder nicht.

Wenn Sie uns keine Nachhaltigkeitspräferenzen nennen, stufen wir Sie als „nachhaltigkeitsneutral” ein. Das heißt, dass wir in die Eignungsbeurteilung bzw. in die Auswahl jener Finanzinstrumente, die wir Ihnen gegebenenfalls empfehlen, Ihre sonstigen Anlagepräferenzen (z. B. Risikotoleranz, Erfahrungen und Kenntnisse, Vermögensverhältnisse) einbeziehen. Die Nachhaltigkeit ist dann allerdings kein Auswahl- bzw. Ausschlusskriterium.
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich nicht beeinflusst.

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Einzelunternehmen Mag. Eva Maria Gatschelhofer, CEFA
Einspinnergasse 1/3, 8010 Graz
Tel.: 0676 32 96 503
E-Mail:
Website: www.gatschelhofer.at